Stell dir vor, du stehst kurz vor deinem Umzug und hast endlich eine neue Wohnung gefunden, die alles bietet, was du dir wünschst: ein Fenster mit Tageslicht, Nachbarn, die nicht um 3 Uhr morgens Heavy Metal proben, und eine Küche, in der nicht alle Schränke schief hängen. Doch bevor du dich auf das Abenteuer der neuen vier Wände einlassen kannst, kommt dein alter Vermieter mit einem Gesichtsausdruck auf dich zu, der an einen strengen Schuldirektor erinnert.
„Tja, Herr Müller, bevor Sie ausziehen, müssen Sie die Wohnung natürlich noch renovieren!“, verkündet er mit einem Lächeln, das sagt: „Das hier wird für Sie nicht spaßig.“ Du stehst da und fragst dich: „Renovieren? Ich habe hier doch nur gewohnt und keine Kunstgalerie betrieben!“
Der Vermieter zeigt auf die Wand im Wohnzimmer, die einen winzigen Kratzer hat. „Das muss neu gestrichen werden. Und die Küche? Haben Sie da wirklich die Abzugshaube benutzt? Ich rieche noch das Curry vom letzten Jahr!“ Du überlegst kurz, ob du ihm erklären sollst, dass du in den letzten Monaten eher vom Lieferservice gelebt hast, aber entscheidest dich, die Diskussion zu vermeiden.
Du gehst in Gedanken durch die Liste der „Renovierungen“, die er sich vorstellt: Neue Tapeten, eine glänzende, polierte Badewanne und eine Küche, die so funkelt, dass Gordon Ramsay neidisch wäre. Du schaust dich um und denkst dir: „Ich habe doch keinen Palast verwüstet, sondern nur gewohnt!“
Während du versuchst, einen Weg zu finden, wie du dich um die ganze Sache herumdrücken kannst, beginnt dein Vermieter, von seinen glorreichen „Regeln“ zu schwärmen: „Es ist schließlich normal, dass ein Mieter die Wohnung im selben Zustand hinterlässt, in dem er sie vorgefunden hat.“ Du denkst zurück an den Einzug, als die Wohnung eher aussah, als wäre sie seit den 70ern nicht mehr angerührt worden, und fragst dich, ob er ernsthaft möchte, dass du den alten Linoleumboden wieder aus dem Keller holst.
Dann blitzt eine Idee in deinem Kopf auf. „Wissen Sie, Herr Schmidt, ich habe da neulich gelesen, dass man beim Auszug nur Schönheitsreparaturen vornehmen muss, wenn es im Mietvertrag steht.“ Du zückst deinen Mietvertrag wie ein Pokerprofi, der sein Ass im Ärmel zeigt. „Und hier steht… oh, Moment, da steht nichts von Schönheitsreparaturen!“
Der Vermieter starrt dich an, als hättest du gerade angekündigt, dass die Miete für die letzten zehn Jahre ein Versehen war. Er blinzelt und du merkst, dass er überlegt, ob er den Mietvertrag jemals wirklich gelesen hat. „Ähm, ja, das könnte stimmen…“, murmelt er schließlich und tritt einen Schritt zurück.
Du lächelst innerlich, während du die letzten Kartons zusammenpackst. „Tja, Herr Schmidt, sieht so aus, als müsste ich mich leider auf den Weg machen – ohne den Pinsel zu schwingen!“ Du verlässt die Wohnung mit einem Schwung, der deutlich zeigt: Manchmal ist Wissen über den Mietvertrag doch mächtiger als jeder Farbkübel.
Und so ziehst du in deine neue Wohnung ein, ohne einen Finger für Renovierungen krumm gemacht zu haben. Denn eines ist klar: Wer seinen Mietvertrag kennt, muss am Ende nicht zum Handwerker mutieren – und kann den Pinsel getrost in der Schublade lassen!