In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Michael Stadler über den Recherchenbericht und den Beginn der Sachprüfung im Patentverfahren. Der Recherchenbericht, der vom Europäischen Patentamt erstellt wird, enthält Dokumente zum Stand der Technik und gibt eine vorläufige Einschätzung des Prüfers zur Patentierbarkeit. Der erweiterte europäische Recherchenbericht wird dem Anmelder übermittelt, der darauf reagieren muss, um das Verfahren weiterzuführen. Dabei ist es wichtig, fristgerecht einen Prüfungsantrag zu stellen und die Prüfungsgebühr zu zahlen. Der Anmelder muss zudem auf den erweiterten europäischen Recherchenbericht inhaltlich reagieren, indem er entweder gegen die Ansicht des Prüfers argumentiert oder seine Patentansprüche entsprechend anpasst. In der Diskussion mit dem Patentamt kann es vorkommen, dass der Prüfer bestimmte Merkmale übersehen oder falsch interpretiert hat. Daher kann der Anmelder argumentieren, dass seine Erfindung neu und erfinderisch ist. Sollte der Prüfer weiterhin Bedenken haben, kann das Verfahren schriftlich oder in einer mündlichen Verhandlung fortgeführt werden. Letztlich entscheidet sich am Ende des Prüfungsverfahrens, ob das Patent erteilt wird oder die Anmeldung zurückgewiesen wird.