Diesmal reden Lars und Thomas über den Antrag, den einige Bundestagsabgeordnete stellen wollen: Eine "Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD" durch das Bundesverfassungsgericht. Weder der Politik noch der Öffentlichkeit steht es zu, über ein Parteiverbot zu entscheiden. Das ist laut Grundgesetz die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Dazu muss das Verfassungsgericht mit der Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit beauftragt werden. Eines der Werkzeuge einer wehrhaften Demokratie ist das Parteienverbot. Wenn eine Partei bestrebt ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen, so ist es demokratisch, diese Partei zu verbieten. So sieht es unser Grundgesetz seit 1949 vor. Die AfD wurde bereits durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall, einzelne Landesverbände und der gesamte Jugendverband sogar als gesichert rechtsextrem eingestuft. Zudem sei die AfD in Teilen „der verlängerte Arm autoritärer ausländischer Regime“ und agiere gezielt in deren Auftrag gegen deutsche Interessen. Den Satz "Nie wieder ist jetzt!" hört man öfters. Denn "Nie wieder" darf sich wiederholen, was in den zwölf Jahren zwischen 1933 und 1945 geschehen ist, was damals Deutsche getan haben, was sie haben geschehen lassen und wozu sie geschwiegen haben. Diese Lehre bleibt fundamental für die Bundesrepublik Deutschland und ihre freiheitliche demokratische Grundordnung. Das bedeutet aber auch, dass man aktiv gegen die Feinde eben dieser freiheitlich demokratischen Grundordnung vorgehen muss! Dieses "Nie wieder" ist jetzt!