In einem Pfandhaus kann jeder, der kurzfristig Geld benötigt persönliche Wertgegenstände hinterlegen und erhält dafür einen Pfandkredit.
Dieses einfache Prinzip wird seit Jahrhunderten angewendet. Nach der Begutachtung durch den Pfandleiher erhalten die Besitzer einen Pfandschein.
Beliehen werden beispielsweise Schmuck, Uhren, Kunst, Antiquitäten und sogar Autos. Die gewährten Pfandkredite liegen meist im mittleren drei- bis vierstelligen Euro-Bereich. Bei technischen Geräten wie Mobiltelefonen, Computern oder Fernsehapparate ist der Pfandbetrag jedoch oft geringer als erwartet, weil diese Geräte relativ schnell als veraltet gelten.
Den beliehenen Gegenstand können die Besitzer gegen Rückzahlung der Kredits plus Zinsen und Gebühren wieder auslösen. Wird der Gegenstand nicht wieder abgeholt, so darf der Pfandleiher den Wertgegenstand meistbietend verkaufen. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge muss der Pfandleiher Überschüsse aus der Veräußerung an den Staat abführen, sofern der Besitzer diesen Überschuss nicht innerhalb einer Frist abholt. Bringt die Veräußerung hingegen weniger Erlös, bleibt das Pfandhaus auf den Kosten sitzen.
Ein Kreditnehmer muss keine Angaben zu seinen finanziellen Verhältnisse machen, ein Personalausweis oder Pass zur Feststellung der persönlichen Daten genügt.
Der Pfandleiher hingegen unterliegt strengen Regularien. Er darf keine Vorstrafen im polizeilichen Führungszeugnis stehen haben und muss entsprechende Sicherheiten hinterlegen, um solch ein Geschäft betreiben zu dürfen.