Wenn wir einen wiederverwendbaren Gegenstand ausleihen, dann müssen wir häufig bis zur Rückgabe ein Pfand hinterlegen. Ich sage bewusst hinterlegen und nicht bezahlen, denn wir erhalten unser Pfand ja zurück. Pfand wird in der Regel mit Geld, kann aber auch mit anderen Dingen geleistet werden, zum Beispiel einem amtlichen Dokument.
Beispiele für Gegenstände die wir ausleihen sind Getränkeflaschen, Leihmaschinen im Baumarkt oder auch Audiogeräte für Führungen in Museen.
Bei Rückgabe des Gegenstands wird im einfachsten Falle das Pfand herausgegeben.
Als Pfandgut-Schwund wird die Differenz zwischen ausgegebenem und zurückgelangtem Pfandgut bezeichnet.
Der mit dem Schwund erzielte Gewinn oder Verlust verbleibt bei demjenigen, der in der Lieferkette erstmals Pfand verlangt: bei Getränkeflaschen ist es dementsprechend der Abfüller.
In Deutschland werden etwa 4 Prozent der ausgegebenen pfandpflichtigen Getränkeverpackungen nicht wieder eingelöst. Der entsprechende Pfandwert geht in die Milliarden.
Und wer sich an Pfandsammlern stört, weiß spätestens jetzt, dass es daran liegt, dass eben nicht jeder seine pfandpflichtigen Getränkeverpackungen zu den Annahmestellen zurückbringt.
Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Woche.