Mit Folge 86 von Einfall im Recht verabschieden wir uns für’s Erste in die Sommerpause, freuen uns aber natürlich schon auf neue Folgen ab September!
Vorher sprechen Tristan Rohner und Klara Dresselhaus in der aktuellen Ausgabe aber noch über Verträge, die sich nach Ablauf der Vertragszeit automatisch verlängern, hier bei einer Online-Partnervermittlung.
Die Klägerin hatte ein Premium-Abo bei einer Online-Datingseite abgeschlossen, welches nach einer Laufzeit von 12 Monaten ohne Zutun der Klägerin um weitere 12 Monate verlängert wurde. Deshalb buchte die Anbieterin über die Kreditkarte der Klägerin circa 600€ für die verlängerte Jahresmitgliedschaft ab, wobei der Monatspreis für die Premiummitgliedschaft in der Zwischenzeit erhöht wurde. Die Klägerin kündigte entsetzt den Vertrag und verlangt nun Rückzahlung der bereits abgebuchten 600€.
Besteht darauf ein Anspruch gegen die Anbieterin? Was für eine Leistung ist überhaupt geschuldet? Handelt es sich bei Dating-Plattformen vielleicht um Heiratsvermittlung i.S.d. § 656 BGB? Und darf sich ein Vertrag einfach automatisch um ein weiteres Jahr verlängern?
All diese Fragen klären Tristan und Klara in der neuesten Ausgabe von Einfall im Recht!
Nach dem Urteil: AG Hamburg, 06.04.2017, Az. 25b C 383/16
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