Frauen (mit Gebärmutter, Eierstöcken etc.) können schwanger werden – was, wenn das gar nicht gewollt war? In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch eine Straftat, die aber unter bestimmten Umständen nicht strafbar ist. Schwangerschaften können medikamentös oder mit Eingriff abgebrochen werden. Sogenannte "Lebensschützer*innen" bewerten das ungeborene Leben höher als die Interessen der Schwangeren. Angehörige der Pro Choice-Seite argumentieren, dass das Recht auf Selbstbestimmung der Frau, vor allem das über ihren Körper, schützenswerter ist. Wir argumentieren aus feministischer Sicht und kommen zu dem Schluss, dass Abbrüche ausnahmslos legal sein müssen. Nachdem wir viele Argumente durchgehen, sprechen wir zuletzt auch noch über den Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch, der "Werbung" für Abtreibungen verbietet.
- Relevante Normen im Strafgesetzbuch (StGB)
- 218 - Straftatbestand Schwangerschaftsabbruch
- 218a - Privilegierungstatbestand, also Regelungen für die straflose Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs
- 219 - Beratung nach Schwangerschaftskonfliktgesetz
- 219a - Straftatbestand "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft"
Spiegel-Übersicht zu Methoden von Abbrüchen
taz-Interview mit Kristina Hänel
Tagesspiegel-Artikel, 9 von 10 alleinerzogenen Kindern werden von Frauen aufgezogen